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14. Sektorgutachten Post (2025): Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 84 Abs. 2 PostG, 10. Dezember 2025


Die Monopolkommission warnt in ihrem heute der Bundesregierung vorgelegten Sektorgutachten Post vor einem Umsatzsteuer-Privileg für die Deutsche Post. „Eine exklusive Umsatzsteuerbefreiung für die Geschäftskundenbriefe der Deutschen Post würde wahrscheinlich das Ende der meisten Wettbewerber besiegeln“, warnt Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Ein solches Privileg wird derzeit in der Bundesregierung diskutiert. Es würde zu einem massiven Wettbewerbsvorteil für die Deutsche Post bei wichtigen Kundengruppen führen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dazu gehören Behörden, Banken und Versicherer. Auf diese Kundengruppen entfallen etwa 60 Prozent der von Wettbewerbern beförderten Briefe. Die Monopolkommission empfiehlt, die Umsatzsteuerpflicht für sämtliche Geschäftskundenbriefe – unabhängig davon, ob sie über die Deutsche Post oder Wettbewerber versandt werden.

Weitere Privilegien für die Deutsche Post verzerren den Wettbewerb

Neben der möglicherweise bald exklusiven Umsatzsteuerbefreiung profitiert die Deutsche Post auch bei der Regulierung ihrer Entgelte für Briefe und Pakete von großzügigen Bestimmungen des Bundes. Dazu gehört: Quersubventionen innerhalb des Postkonzerns sind legal. Außerdem orientieren sich Gewinnzuschläge an Umsatzrenditen von u. a. Ferrari, L’Oréal und Adidas statt an marktüblichen Kapitalverzinsungen. Solche Privilegien verzerren den Wettbewerb. Derzeit haben Wettbewerber der Deutschen Post im Briefgeschäft insgesamt nur einen geringen Umsatzanteil von rund 15 Prozent. Im Privatkundenbereich entfallen sogar weniger als fünf Prozent der Briefe auf Wettbewerber. Die Monopolkommission empfiehlt, den Wettbewerb im Briefbereich langfristig zu sichern und zu fördern. „Wir wollen, dass Weihnachtskarten auch in ferner Zukunft noch zugestellt werden, und zwar selbst dann noch, wenn die Deutsche Post irgendwann das Briefgeschäft aufgeben sollte. Deshalb brauchen wir funktionierende Alternativen“, betont Duso. In Dänemark führten die sinkende Briefmenge, die weit fortgeschrittene Digitalisierung und die Abschaffung gesetzlicher Vorgaben dazu, dass der ehemalige Staatsmonopolist PostNord sein Briefgeschäft zum Jahresbeginn 2026 einstellt. Ein dortiger Wettbewerber hat angekündigt, die Briefversorgung dennoch weiterhin zu gewährleisten.

Fünf Zustelltage statt sechs: weniger Kosten

Im politischen Diskurs werden die Privilegien der Deutschen Post häufig mit der gesetzlich vorgeschriebenen postalischen Grundversorgung begründet. Diese umfasst unter anderem sechs Zustelltage pro Woche und eine flächendeckende Erreichbarkeit. Die Politik hatte einzelne Vorgaben 2024 bereits gelockert, z. B. hinsichtlich der Brieflaufzeit. Angesichts der sinkenden Relevanz von Briefpost hält die Monopolkommission die gesetzlichen Anforderungen weiterhin für zu hoch: „Wir müssen die Standards der Grundversorgung reduzieren und damit die Gesamtkosten senken. Fünf Zustelltage pro Woche sind völlig ausreichend", sagt Tomaso Duso. Eine derartige Reduzierung wäre nach EU-Recht zulässig. Von diesen Einsparungen könnten auch Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen durch niedrigere Porto-Preise profitieren. Zudem empfiehlt die Monopolkommission, die nötigen Anpassungen der postalischen Grundversorgung vorausschauend und langfristig zu planen – gerade mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung.

Chancen durch neues Postgesetz

Das seit Juli 2024 geltende modernisierte Postgesetz bewertet die Monopolkommission insgesamt positiv. Es bietet neue Möglichkeiten, um den Wettbewerb zu stärken. Nun ist die Bundesnetzagentur gefragt. Mit einer konsequenteren Regulierung der Deutschen Post, insbesondere bei der Begrenzung legaler Quersubventionen, kann sie diese Chancen nutzen.



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sektorgutachten

 

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14. Sektorgutachten Post (2025): Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 84 Abs. 2 PostG, 10. Dezember 2025


Die Monopolkommission warnt in ihrem heute der Bundesregierung vorgelegten Sektorgutachten Post vor einem Umsatzsteuer-Privileg für die Deutsche Post. „Eine exklusive Umsatzsteuerbefreiung für die Geschäftskundenbriefe der Deutschen Post würde wahrscheinlich das Ende der meisten Wettbewerber besiegeln“, warnt Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Ein solches Privileg wird derzeit in der Bundesregierung diskutiert. Es würde zu einem massiven Wettbewerbsvorteil für die Deutsche Post bei wichtigen Kundengruppen führen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dazu gehören Behörden, Banken und Versicherer. Auf diese Kundengruppen entfallen etwa 60 Prozent der von Wettbewerbern beförderten Briefe. Die Monopolkommission empfiehlt, die Umsatzsteuerpflicht für sämtliche Geschäftskundenbriefe – unabhängig davon, ob sie über die Deutsche Post oder Wettbewerber versandt werden.

Weitere Privilegien für die Deutsche Post verzerren den Wettbewerb

Neben der möglicherweise bald exklusiven Umsatzsteuerbefreiung profitiert die Deutsche Post auch bei der Regulierung ihrer Entgelte für Briefe und Pakete von großzügigen Bestimmungen des Bundes. Dazu gehört: Quersubventionen innerhalb des Postkonzerns sind legal. Außerdem orientieren sich Gewinnzuschläge an Umsatzrenditen von u. a. Ferrari, L’Oréal und Adidas statt an marktüblichen Kapitalverzinsungen. Solche Privilegien verzerren den Wettbewerb. Derzeit haben Wettbewerber der Deutschen Post im Briefgeschäft insgesamt nur einen geringen Umsatzanteil von rund 15 Prozent. Im Privatkundenbereich entfallen sogar weniger als fünf Prozent der Briefe auf Wettbewerber. Die Monopolkommission empfiehlt, den Wettbewerb im Briefbereich langfristig zu sichern und zu fördern. „Wir wollen, dass Weihnachtskarten auch in ferner Zukunft noch zugestellt werden, und zwar selbst dann noch, wenn die Deutsche Post irgendwann das Briefgeschäft aufgeben sollte. Deshalb brauchen wir funktionierende Alternativen“, betont Duso. In Dänemark führten die sinkende Briefmenge, die weit fortgeschrittene Digitalisierung und die Abschaffung gesetzlicher Vorgaben dazu, dass der ehemalige Staatsmonopolist PostNord sein Briefgeschäft zum Jahresbeginn 2026 einstellt. Ein dortiger Wettbewerber hat angekündigt, die Briefversorgung dennoch weiterhin zu gewährleisten.

Fünf Zustelltage statt sechs: weniger Kosten

Im politischen Diskurs werden die Privilegien der Deutschen Post häufig mit der gesetzlich vorgeschriebenen postalischen Grundversorgung begründet. Diese umfasst unter anderem sechs Zustelltage pro Woche und eine flächendeckende Erreichbarkeit. Die Politik hatte einzelne Vorgaben 2024 bereits gelockert, z. B. hinsichtlich der Brieflaufzeit. Angesichts der sinkenden Relevanz von Briefpost hält die Monopolkommission die gesetzlichen Anforderungen weiterhin für zu hoch: „Wir müssen die Standards der Grundversorgung reduzieren und damit die Gesamtkosten senken. Fünf Zustelltage pro Woche sind völlig ausreichend", sagt Tomaso Duso. Eine derartige Reduzierung wäre nach EU-Recht zulässig. Von diesen Einsparungen könnten auch Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen durch niedrigere Porto-Preise profitieren. Zudem empfiehlt die Monopolkommission, die nötigen Anpassungen der postalischen Grundversorgung vorausschauend und langfristig zu planen – gerade mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung.

Chancen durch neues Postgesetz

Das seit Juli 2024 geltende modernisierte Postgesetz bewertet die Monopolkommission insgesamt positiv. Es bietet neue Möglichkeiten, um den Wettbewerb zu stärken. Nun ist die Bundesnetzagentur gefragt. Mit einer konsequenteren Regulierung der Deutschen Post, insbesondere bei der Begrenzung legaler Quersubventionen, kann sie diese Chancen nutzen.



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